Familienergänzende Betreuung

Die Regierung des Kantons St. Gallen hat als Schwerpunktziel definiert, die Gemeinden mit jährlichen Beiträgen an die schul- und familienergänzende Betreuung zu unterstützen. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat im August 2021 beschlossen, eine prozentuale Entschädigung an die Kosten einer Kindertagesstätte oder einer Tagesfamilie gutzuheissen und hat das Reglement entsprechend angepasst.

Tagesfamilien/ Tageseltern

Seit Mai 2017 besteht eine Kooperationsvereinbarung mit den Sozialen Diensten Wittenbach, welche die Koordination in diesem Bereich übernehmen. Falls Sie eine Tagesfamilie suchen oder als Tageseltern tätig sein möchten, wenden Sie sich bitte an die Politische Gemeinde Muolen.

Um als Tageseltern tätig zu sein, wird eine Bewilligung der Wohnsitzgemeinde benötigt. Die Gesuche für die jährliche prozentuale Entschädigung an die Tagesfamilien finden Sie auf der Website der Politischen Gemeinde Muolen.

Kindertagesstätte

Der Gemeinderat hat das Reglement überarbeitet. Die bestehende jährliche prozentuale Entschädigung an alle Eltern mit Wohnsitz in Muolen bleibt bestehen. Die Gesuche müssen mit einem Formular gestellt werden. Das Formular finden Sie auf der Website der Politischen Gemeinde Muolen.

Bei Fragen im Bereich Pflegekinderwesen oder bei Fragen zu den Gesuchen, wenden Sie sich an das Einwohneramt Muolen, Tel. 058 228 68 68.

 

KiJu Muolen